Es klingelt, eine freundliche Stimme gratuliert zu einem angeblichen Gewinnspiel-Gewinn oder möchte Ihnen einen neuen Stromtarif verkaufen. Das Problem: Sie haben dieser Firma niemals Ihre Erlaubnis für einen Werbeanruf erteilt. In Deutschland ist diese sogenannte unerlaubte Telefonwerbung (Cold Calling) illegal.
Die Rechtslage in Deutschland: Verbot von Cold Calls
Nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern nur dann zulässig, wenn eine ausdrückliche, vorherige Einwilligung vorliegt. Das bedeutet: Ein Unternehmen darf Sie nicht anrufen, um Ihnen Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, wenn Sie dem nicht zuvor aktiv zugestimmt haben (z. B. durch Setzen eines Hakens bei einem Gewinnspiel). Eine nachträgliche Genehmigung im Telefonat ist unwirksam.
Besonders reguliert: Verträge über das Telefon
Einige Verträge dürfen am Telefon gar nicht mehr mündlich abgeschlossen werden. Seit Oktober 2021 gilt beispielsweise für Verträge über Energielieferungen (Strom und Gas) sowie Gewinnspiele die Textformerfordernis. Das bedeutet: Ein am Telefon vereinbarter Stromanbieterwechsel ist erst dann rechtsgültig, wenn Sie das Angebot im Nachgang schriftlich (per E-Mail, SMS oder Brief) bestätigen.
Wie verhalte ich mich im Spam-Gespräch?
Sagen Sie am Telefon niemals das Wort 'Ja'. Betrügerische Callcenter schneiden Telefongespräche oft gezielt zusammen, um aus einem einfachen 'Ja' (z. B. auf die Frage 'Hören Sie mich?') eine angebliche Vertragszustimmung zu fingieren. Antworten Sie stattdessen mit ganzen Sätzen wie 'Ich habe kein Interesse' oder legen Sie direkt auf.
Wie reiche ich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verfolgt unerlaubte Telefonwerbung aktiv und kann Bußgelder von bis zu 300.000 Euro gegen anrufende Unternehmen verhängen. Damit eine Beschwerde Erfolg hat, sollten Sie das Gespräch dokumentieren:
- Details notieren: Schreiben Sie das genaue Datum, die Uhrzeit, die angezeigte Rufnummer und den Namen des Anrufers sowie der Firma auf.
- Gesprächsinhalt festhalten: Welches Produkt wurde beworben (z. B. Lotterie, Versicherungen, Stromtarif)? Wie verhielt sich der Anrufer?
- Online-Beschwerde einreichen: Gehen Sie auf die Website der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) und füllen Sie das Online-Formular zur Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung aus.
Je mehr Betroffene eine detaillierte Beschwerde zu einer bestimmten Nummer einreichen, desto schneller kann die Bundesnetzagentur die Nummer abschalten und Bußgelder verhängen.